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Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz (BBiG)
am Maßstab des Referenzberufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV)“ (BGBl. I S. 487) vom 16. März 2022 der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (Satzung)
(Verfahrensordnung gemäß § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz)
, Thema: Amtsblatt für Schleswig-Holstein

Amtsblatt 2026/88 vom 3. März 2026

Typ: Satzung

Entscheidungsdatum: 21. Januar 2026

Veröffentlichungsdatum: 3. März 2026

Sachgebiet: Verwaltung

Fundstelle: 2026/88

PDF: Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz (BBiG)
am Maßstab des Referenzberufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV)“ (BGBl. I S. 487) vom 16. März 2022 der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (Satzung)
(Verfahrensordnung gemäß § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz)

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