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Amtsblatt für
Schleswig-Holstein

Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein ist das zentrale Bekanntmachungsorgan für Satzungen im Sinne des § 65 Landesverwaltungsgesetz, deren Geltungsbereich sich auf das ganze Land erstreckt. Zudem werden regelmäßig öffentliche Bekanntmachungen und örtliche Bekanntmachungen der Landesverwaltung hier veröffentlicht.  Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein werden weitere amtliche Bekanntmachungen anderer Stellen veröffentlicht, soweit dies durch Rechtsvorschrift geregelt ist.

Allgemeine Informationen

Juris

Die juris GmbH stellt im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein unter diesem Link konsolidierte Fassungen von aktuell geltenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften kostenfrei bereit.

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Sie möchten regelmäßig über die neuen Veröffentlichungen im GVOBl. Schl.-H. und Amtsbl. Schl.-H. informiert werden? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter. Hinweis: vorbereitende Arbeiten für den Start der elektronischen Führung des Gesetz- und Verordnungsblattes für Schleswig-Holstein können zurzeit noch zu abweichendem Verhalten des Newsletters führen. Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie sind die Veröffentlichungen im Amtsblatt nummeriert?

Die Veröffentlichung oder Bekanntmachung erfolgt jeweils einzeln in einer eigenen Ausgabe des Amtsblattes für Schleswig-Holstein. Die Nummern der Ausgaben werden im Jahr fortlaufend nach der Reihenfolge der Bearbeitung in der Redaktion vergeben. Für digitale Veröffentlichungen ist diese Nummer die sogenannte Fundstelle.

Das heißt: „Amtsbl. Schl.-H. Nummer 2024/34“ ist die 34. Veröffentlichung im Jahr 2024.

Welche Amtsblätter sind verfügbar?

Alle ab dem 1. Oktober 2024 veröffentlichten Texte sind online für eine unbegrenzte Zeit verfügbar. Demnach sind alle Veröffentlichungstexte ab dem 1. OKtober 2024 als digitale Veröffentlichungen in vollem Umfang nutzbar (Lesen/Teilen/Download). Vorherige Ausgaben des Amtsblattes für Schleswig-Holstein werden nach und nach digitalisiert und zukünftig im „Archiv“ bereitgestellt.

Was sind Gliederungsnummern?

Damit es einen Überblick über alle vergangenen und laufenden Verwaltungsvorschriften in der Landesregierung Schleswig-Holstein gibt, wird pro Verwaltungsvorschrift eine Nummer vergeben, die diese in eine bestehende thematische Ordnung (ähnlich zu den Sachgebieten) eingliedert. Dabei werden die Gliederungsnummern fortlaufend vergeben und jeder neuen Verwaltungsvorschrift eine eigene Gliederungsnummer dauerhaft zugewiesen. Wird die Vorschrift jedoch nur abgeändert oder neu gefasst, bleibt die bisherige Gliederungsnummer bestehen.

Eine Übersicht der gültigen Verwaltungsvorschriften ist das Erlassverzeichnis. Dieses findet sich in der Rubrik „Service“.

Was bedeutet „Typ“ im Amtsblatt?

Die Veröffentlichungen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein können den Typen Satzung, Allgemeinverfügung, Verwaltungsvorschrift und Bekanntmachung zugeordnet werden. Der Typ eines Veröffentlichungsobjektes wirkt sich auf Struktur und Aufbau des Dokumentes aus.

Was sind die „Sachgebiete“ im Amtsblatt?

Die Sachgebiete decken eine Vielzahl an möglichen inhaltlichen Themenschwerpunkten der Veröffentlichungen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein ab. Eine Veröffentlichung lässt sich häufig mehreren Sachgebieten zuordnen.

Was ist das Entscheidungsdatum?

Unter Entscheidungsdatum versteht sich das Datum der Entscheidung zur vorliegenden Fassung einer Veröffentlichung. Das kann zum Beispiel das Datum der Unterzeichnung sein, der Abtsimmung oder auch der Zusendung an die Verkündungsstelle.

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