Damit es einen Überblick über alle vergangenen und laufenden Verwaltungsvorschriften in der Landesregierung Schleswig-Holstein gibt, wird pro Verwaltungsvorschrift eine Nummer vergeben, die diese in eine bestehende thematische Ordnung (ähnlich zu den Sachgebieten) eingliedert. Dabei werden die Gliederungsnummern fortlaufend vergeben und jeder neuen Verwaltungsvorschrift eine eigene Gliederungsnummer dauerhaft zugewiesen. Wird die Vorschrift jedoch nur abgeändert oder neu gefasst, bleibt die bisherige Gliederungsnummer bestehen.
Eine Übersicht der gültigen Verwaltungsvorschriften ist das Erlassverzeichnis. Dieses findet sich in der Rubrik „Service“.