Gliederungsnummern wurden für alle Gesetze und Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein bis zum 31. Dezember 2024 vergeben. Diese einmalig zugeordnete Nummer legte die Einordnung in der nach Sachgebieten strukturierten Übersicht (Systematische Übersicht) fest. Eine inhaltliche Zuordnung in mehrere Bereiche war dadurch nicht möglich. Das neue System der Vergabe einer Fundstelle (FS), die sich aus dem Jahrgang und der laufenden Nummer der Veröffentlichung zusammensetzt, unterliegt dieser Einschränkung nicht mehr. Die zugewiesenen Gliederungsnummern werden jedoch auch weiterhin für alle vor dem Wechsel auf die elektronische Verkündung veröffentlichten Rechtsvorschriften in Anwendung bleiben. (siehe auch: Systematische Übersicht und Fundstellennachweis)