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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Einige der auf der Website bereitgestellten Dokumente werden auch in Zukunft nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

Letzte Aktualisierung: 01.10.2024

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Anlagen zu Verkündungen und Bekanntmachungen
  • Erlassverzeichnis für das Amtsblatt für Schleswig-Holstein
  • Archivierte Dokumente des Amtblattes für Schleswig-Holstein vor dem 1.10.2024
  • Archivierte Dokumente des Gesetz- und Verordnungsblattes für Schleswig-Holstein vor dem 1.1.2025

Hinweis: Aufgrund der elektronischen Siegelung der Verkündungen und Bekanntmachungen kann es zurzeit noch zu Problemen bei der Barrierefreiheit der erstellten PDF-Dokumente kommen. An einer Lösung wird gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 1. Oktober 2024.

Feedback zur Barrierefreiheit und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an unter:

amtsblatt@im.landsh.de

gvobl@im.landsh.de

oder über den Postweg

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de

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