Diese Internet·seite heißt Verkündungs·portal.
Portal ist ein anderes Wort für Eingang oder Zugang.
Und Verkündung ist ein Fach·wort bei Regeln.
Der Landtag von Schleswig - Holstein kann Gesetze beschließen.
Die Landes·regierung von Schleswig - Holstein kann Verordnungen erlassen.
Organisationen können Satzungen erlassen.
Satzungen, Verordnungen und Gesetze sind Regeln.
Diese Regeln gelten erst nach der Verkündung.
Verkündung bedeutet:
Die Menschen im Land können die Regeln lesen.
Darum stehen Texte von diesen Regeln im Amts·blatt oder im Gesetz‑ und Verordnungs‑Blatt.
Früher gab es diese Texte nur auf Papier.
Jetzt gibt es Gesetze und Regeln auch im Internet.
Zum Beispiel über diese Internet·seite:
Verkündung·portal.
Verkündungs·portal bedeutet also:
Zugang zu Texten von Gesetzen und
Regeln für Schleswig - Holstein.
Auf der Internet·seite vom Verkündungsportal Schleswig - Holstein finden sie die Texte von Gesetzen und Regeln.
Dort stehen die Texte in der amtlichen Fassung.
Das bedeutet:
So sind die Texte richtig.
So gelten die Regeln zum Beispiel auch vor Gericht.
Die Texte im Verkündungs·portal sind geprüfte PDF‑Dokumente.
PDF ist eine Art von elektronischen Texten.
Mit kostenlosen Programmen können Sie diese Texte lesen.
Das Verkündungs·portal ist kostenlos.
Sie können alle Texte kostenlos
lesen oder
suchen oder
auf ihren Computer runter·laden oder
drucken oder
die Internet·adresse vom Gesetz als Link teilen.
Im Amts·blatt finden Sie Satzungen und
andere Regeln.
Diese Satzungen und Regeln gelten für ganz Schleswig - Holstein.
Sie gelten für alle Menschen im Land.
Sie finden im Amts·blatt auch wichtige Informationen vom Land und von Behörden.
Diese Informationen heißen Bekannt·machungen.
Für viele Bekannt·machungen gilt:
Behörden müssen sie veröffentlichen.
Dann stehen diese Bekannt·machungen im Amts·blatt.
Das gilt für Bekanntmachungen zum Beispiel von:
der Landes·regierung
Behörden für das ganze Land Schleswig - Holstein
anderen Gruppen in Schleswig - Holstein
Die Texte aus dem Amts·blatt finden Sie im Verkündungs·portal.
Was ist das Gesetz‑ und Verordnungs‑Blatt für Schleswig - Holstein?
Die Verfassung ist das oberste Gesetz in Schleswig - Holstein.
In der Verfassung steht:
Alle Gesetze und Verordnungen für Schleswig - Holstein müssen verkündet werden.
Sie müssen im Gesetz‑ und Verordnung‑Blatt gedruckt und verkündet werden.
Das ist dann die Verkündung vom Gesetz.
Dann können alle Menschen im Land sie lesen.
Im Gesetz‑ und Verordnungs‑Blatt finden Sie alle Gesetze und Verordnungen für Schleswig - Holstein.
Und Sie finden hier auch andere wichtige Bekannt·machungen.
Das Gesetz‑ und Verordnungs‑Blatt finden Sie bald auch im Verkündungs·portal.
Dafür gibt es einen extra Bereich auf der Start·seite vom Verkündungs·portal.
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